Etikettierung
Allgemeine Informationen
http://www.nuretiketten.de/grundsaetzliches.html

© 2010 Etikettierung
Startseite  - Kontakt  - Impressum
 
 
 
Etikettierung
 

Allgemeines zur Etikettierung

Für Vorverpackte Lebensmittel gelten in der EU seit 2003 zwingende harmonisierte Rechtsvorschriften in Sachen Etikettierung und Werbung. Obligatorisch sind z.B. folgende Angaben auf der Verpackung: Verkehrsbezeichnung, Art und Menge der verwendeten Zutaten, etwaige Allergene (d. h. Stoffe, die allergische Krankheiten verursachen können), Mindesthaltbarkeit und Hinweise für die Aufbewahrung.

Die einzelnen Richtlinien der EU finden Sie hier:

KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON ERZEUGNISSEN (Link zur Webseite der EU)

Etikettierung, Aufmachung und Werbung für Lebensmittel (Link zur Webseite der EU)

OBLIGATORISCHE ANGABEN DER ETIKETTIERUNG:

  • Die Verkehrsbezeichnung
  • Das Verzeichnis der Zutaten
  • Die Menge der Zutaten oder Zutatenklassen (als Prozentsatz)
  • Allergene: Richtlinie 2003/89/EG
  • Erzeugnisse, die Fleisch enthalten: Richtlinie 2001/101/EG
  • Die Nettofüllmenge
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum
  • das Verbrauchsdatum
  • besondere Anweisungen für Aufbewahrung und Verwendung;
  • den Namen oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in der Gemeinschaft niedergelassenen Verkäufers
  • den Ursprungs- oder Herkunftsort, falls ohne diese Angabe ein Irrtum des Verbrauchers möglich wäre
  • gegebenenfalls eine Gebrauchsanleitung

Die Angaben müssen leicht verständlich sein und werden an gut sichtbarer Stelle deutlich lesbar und unverwischbar angebracht.

Ja nach Art des zu verkaufenden Produktes können all diese Angaben ein recht großes Etikett und umfangreiche Daten erfordern. Um diese Anforderungen zu erfüllen bieten wir Ihnen unterschiedliche Systeme, die sich in der Leistung voneinander unterscheiden.